Schutz- und Hygienekonzept
Name: Andreas Kloster
Mobil: 0172 / 1798380
Mail: info@berghaus-hinterreute.com
Hygienekonzept zur Vermietung von Ferienwohnungen / Beherbergung von Gästen zu touristischen Zwecken in Zeiten der Corona-Pandemie.
Bei der Erstellung dieses Schutz- und Hygienekonzepts finden die Rechtsverordnungen des Landes Bayern und des Landkreises Oberallgäu Berücksichtigung. Außerdem wird Bezug genommen auf die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Dies bedeutet für die Unterbringung im Berghaus Hinterreute:
1. Beherbergungsverbot
Das Beherbergungsverbot gilt für:
2. Inzidenzabhängige Regeln
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 1.000
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000
3. Testung
Bei Anreise ist ein Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden, vorzulegen. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist auch möglich.
Die Testung kann mittels folgender Methoden durchgeführt werden:
4. Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
Im Ferienhaus dürfen sich unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen lediglich Personen gemäß den Vorgaben der Kontaktbeschränkung zu Urlaubszwecken in einem Zimmer oder Wohneinheit mit eigener Sanitäreinrichtung aufhalten.
5. Kontaktdatenerfassung
Bei Anreise werden je Haushalt jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes erfasst.
6. Information der Gäste
Die Gäste werden durch Bereitstellung dieses Hygiene- und Schutzkonzepts bereits vor Anreise informiert. Dies wird ergänzt durch
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus
- Die 10 wichtigsten Hygienetipps
7. Schutz- und Hygieneplan
Die Gäste mieten ein Selbstversorgerhaus und/ oder eine Ferienwohnung. Das Haus/ die Ferienwohnung wird vor Übergabe an die Gäste gereinigt. Während der Mietdauer sind die Gäste für die regelmäßige Belüftung und erforderlichenfalls Zwischenreinigung der Unterkunft selbst verantwortlich. Der Hausverwalter beachtet bei der Schlüssel- und Wohnungsübergabe die geltenden Hygienevorschriften wie Handdesinfektion, Abstandsregelung sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch die Gäste sind zur Einhaltung dieser Hygienevorschriften angehalten. In Gemeinschaftsräumen und Fluren ist für die Kontaktbeschränkung ein Mindestabstand vom 1,50 m einzuhalten und das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben. Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind nur ausgenommen: Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht möglich oder zumutbar ist (ärztliche Bescheinigung erforderlich).
8. Reinigung
Das Haus wird vor der Übergabe an die Gäste gründlich gereinigt. Entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen. Eine routinemäßige Flächendesinfektion wird entsprechend der Empfehlungen des RKI nicht durchgeführt.
9. Wäschepaket
Die Gäste entscheiden vor ihrer Anreise, ob Sie eigene Bettwäsche und Handtücher mitbringen oder diese mieten möchten. Sofern Bettwäsche gemietet wird, werden die Betten bezogen übergeben. Die bereitgestellte Wäsche wurde bei 60° C gewaschen.
10. Handhygiene
In Sanitärräumen werden Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Ein Desinfektionsspender befindet sich im Eingangsbereich.
11. Müllentsorgung
Die Gäste sind mit der Entsorgung ihrer Abfallsäcke in den bereitgestellten Mülltonnen beauftragt. Dabei sind gebrauchte Taschentücher, Masken und Handschuhe in verschlossenen Plastikbeuteln über die schwarze Restmülltonne zu entsorgen.
12. Selbstversorgung
In unserem Ferienhaus bieten wir keinerlei gastronomische Angebote und keinen Lieferservice für Lebensmittel an. Die Gäste sind für die Versorgung mit Speisen selbst verantwortlich. Bei Gruppen ist ein festes Küchen-Team einzuplanen.
13. Verhalten bei Anzeichen für eine Infektion wie Fieber, Husten und Atemnot
Die betroffenen Personen wenden sich umgehend – zunächst telefonisch – zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise an einen behandelnden Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117. Allgemeine Fragen beantwortet auch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberallgäu unter Tel. 08321 612 100
14. Verhalten bei Bestätigung einer Erkrankung mit dem Corona-Virus
Bei einer bestätigten Erkrankung mit dem Corona-Virus sind unverzüglich die Hinweise des RKI einzuhalten. Über die Anordnung einer Quarantäne entscheidet das Ordnungsamt. Zusätzlich ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Wir wünschen unseren Gästen unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Einhaltung geltender Verordnungen schöne und erholsame Urlaubstage. Bleiben Sie gesund!
Wertach, 18.01.2022
Anlage: Informationen der BZgA