Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept


Ansprechpartner

Name: Andreas Kloster

Mobil: 0172 / 1798380

Mail: info@berghaus-hinterreute.com


Hygienekonzept zur Vermietung von Ferienwohnungen / Beherbergung von Gästen zu touristischen Zwecken in Zeiten der Corona-Pandemie.


Bei der Erstellung dieses Schutz- und Hygienekonzepts finden die Rechtsverordnungen des Landes Bayern und des Landkreises Oberallgäu Berücksichtigung. Außerdem wird Bezug genommen auf die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).


Dies bedeutet für die Unterbringung im Berghaus Hinterreute:


1. Beherbergungsverbot

Das Beherbergungsverbot gilt für:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
  • Sollten Sie während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben Sie das Haus unverzüglich zu verlassen.
  • Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet sind spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten.

 

2. Inzidenzabhängige Regeln

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 1.000

  • gilt Zugang nur mit 2G (geimpft, genesen) und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr (+ 3 Monate).
  • Bei zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen
    Beherbergungsaufenthalten (z.B. Geschäftsreisen) gilt 3G Plus (geimpft, genesen, PCR-getestet - bei der Ankunft darf dieser nicht älter als 48h sein)
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000

  • Beherbergung nur bei zwingend erforderlichen unaufschiebbaren nicht-touristischen Reisen
  • Zugangsbeschränkung: 3G Plus (geimpft, genesen, PCR-getestet - bei der Ankunft darf dieser nicht älter als 48h sein)

 

3. Testung

Bei Anreise ist ein Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden, vorzulegen. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist auch möglich.

Die Testung kann mittels folgender Methoden durchgeführt werden:

  • PCR-Tests können insbesondere im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die dem Betreiber vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.
  • Antigen-Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Betriebes dem Betriebsinhaber vorzulegen ist; der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor dem Besuch des Betriebes vorgenommenen worden sein.
  • Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers oder einer vom Betreiber beauftragten Person durchgeführt werden. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, ist der betroffenen Person der Zutritt zu verweigern. Die betroffene Person sollte sich sofort absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden und über den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin zur PCR-Testung vereinbaren.

 

4. Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Im Ferienhaus dürfen sich unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen lediglich Personen gemäß den Vorgaben der Kontaktbeschränkung zu Urlaubszwecken in einem Zimmer oder Wohneinheit mit eigener Sanitäreinrichtung aufhalten.


5. Kontaktdatenerfassung

Bei Anreise werden je Haushalt jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes erfasst.


6. Information der Gäste

Die Gäste werden durch Bereitstellung dieses Hygiene- und Schutzkonzepts bereits vor Anreise informiert. Dies wird ergänzt durch

- Aktuelle Informationen zum Coronavirus

- Die 10 wichtigsten Hygienetipps

 

7. Schutz- und Hygieneplan

Die Gäste mieten ein Selbstversorgerhaus und/ oder eine Ferienwohnung. Das Haus/ die Ferienwohnung wird vor Übergabe an die Gäste gereinigt. Während der Mietdauer sind die Gäste für die regelmäßige Belüftung und erforderlichenfalls Zwischenreinigung der Unterkunft selbst verantwortlich. Der Hausverwalter beachtet bei der Schlüssel- und Wohnungsübergabe die geltenden Hygienevorschriften wie Handdesinfektion, Abstandsregelung sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch die Gäste sind zur Einhaltung dieser Hygienevorschriften angehalten. In Gemeinschaftsräumen und Fluren ist für die Kontaktbeschränkung ein Mindestabstand vom 1,50 m einzuhalten und das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben. Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind nur ausgenommen: Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht möglich oder zumutbar ist (ärztliche Bescheinigung erforderlich).

 

8. Reinigung

Das Haus wird vor der Übergabe an die Gäste gründlich gereinigt. Entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen. Eine routinemäßige Flächendesinfektion wird entsprechend der Empfehlungen des RKI nicht durchgeführt.

 

9. Wäschepaket

Die Gäste entscheiden vor ihrer Anreise, ob Sie eigene Bettwäsche und Handtücher mitbringen oder diese mieten möchten. Sofern Bettwäsche gemietet wird, werden die Betten bezogen übergeben. Die bereitgestellte Wäsche wurde bei 60° C gewaschen.


10. Handhygiene

In Sanitärräumen werden Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Ein Desinfektionsspender befindet sich im Eingangsbereich.


11. Müllentsorgung

Die Gäste sind mit der Entsorgung ihrer Abfallsäcke in den bereitgestellten Mülltonnen beauftragt. Dabei sind gebrauchte Taschentücher, Masken und Handschuhe in verschlossenen Plastikbeuteln über die schwarze Restmülltonne zu entsorgen.


12. Selbstversorgung

In unserem Ferienhaus bieten wir keinerlei gastronomische Angebote und keinen Lieferservice für Lebensmittel an. Die Gäste sind für die Versorgung mit Speisen selbst verantwortlich. Bei Gruppen ist ein festes Küchen-Team einzuplanen.

 


13. Verhalten bei Anzeichen für eine Infektion wie Fieber, Husten und Atemnot

Die betroffenen Personen wenden sich umgehend – zunächst telefonisch – zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise an einen behandelnden Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117. Allgemeine Fragen beantwortet auch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberallgäu unter Tel. 08321 612 100


14. Verhalten bei Bestätigung einer Erkrankung mit dem Corona-Virus

Bei einer bestätigten Erkrankung mit dem Corona-Virus sind unverzüglich die Hinweise des RKI einzuhalten. Über die Anordnung einer Quarantäne entscheidet das Ordnungsamt. Zusätzlich ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

 

Wir wünschen unseren Gästen unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Einhaltung geltender Verordnungen schöne und erholsame Urlaubstage. Bleiben Sie gesund!


Wertach, 18.01.2022


Anlage: Informationen der BZgA

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