Hausordnung
Liebe Gäste,
wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub in unserem Haus verbringen wollen. Wir haben uns um eine gemütliche und wohnliche Einrichtung bemüht und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub bei uns verbringen.
Durch die nachstehende Hausordnung möchten wir Ihnen Anhaltspunkte geben, wie wir uns den Umgang mit dem Haus und dem Inventar im Idealfall vorstellen. Außerdem haben wir einige Regeln aufgestellt, für die Sie hoffentlich Verständnis haben. Letztlich helfen Sie uns durch eine ordentliche Behandlung des Hauses, Ihnen auch in Zukunft ein schönes Haus zur Verfügung stellen zu können.
1. Allgemein
1.1. Geltungsbereich - Diese Hausordnung gilt für alle, die sich auf dem Gelände bzw. im Gebäude vom Berghaus Hinterreute aufhalten.
1.2. Der Hausverwalter oder sein Beauftragter weist den Mieter in die Benutzung des Hauses und dessen Einrichtungen ein. Seinen Anweisungen und der Hausordnung ist unbedingt Folge zu leisten.
1.3. Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Bei Gruppenreisen sind die Leiter verantwortlich für ihre Gruppen.
1.4. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Berghaus Hinterreute. Bei schwerwiegenden Fällen kann der Hausverwalter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
1.5. Die Aufsicht über Privatsachen oder Wertgegenstände obliegt dem Gast. Die Mieter sind verpflichtet, das Mietobjekt inkl. des Inventars schonend und pfleglich zu behandeln. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn Sie bis 2 Stunden nach Anreise erfolgen.
2. Ankunft / Abreise
Die Ankunft muss vorher terminlich abgestimmt werden und ist ab 15 Uhr möglich. Die Zimmerräumung hat bis 10:30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Vor Abreise ist die Abnahme des Gruppenhauses erforderlich.
3. Ruhezeiten
Grundsätzlich ist Lärm auf dem Gelände und im Haus zu vermeiden. Die Außenanlagen, insbesondere auch die Wiese, dürfen nur während der Tagzeit von 9 bis 22 Uhr genutzt werden. Die Zufahrt zum bzw. die Abfahrt vom Innenhof ist nur während der Tagzeit von 6 bis 22 Uhr zulässig. Die Gäste werden darum gebeten, jeden ruhestörenden Lärm im Hause und im Freien, wie lautes Singen, Rufen, Schreien, Johlen, Türenschlagen oder ähnliches zu unterlassen. Verboten ist jeder ruhestörende Lärm der von öffentlichen Straßen/ Wegen oder Nachbarn aus wahrgenommen werden kann. Bitte beachten Sie auch die Nachtruhe der Nachbarn. Der Betrieb von elektrischen Verstärkeranlagen im Freien ist unzulässig. Akustische Geräte wie Radios, DVD, CD-Spieler betreiben Sie bitte nur, wenn andere Gäste und/oder Nachbarn nicht belästigt werden. Dies gilt vor allem während der Nachtruhe.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Gebote der Nachtruhe, bzw. des Jugendschutzgesetzes behält sich die Leitung des Hauses eine einseitige Kündigung des Vertrags vor.
4. Sauberkeit / Ordnung / Umwelt
Der Gast hat auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind durch Vermeidung und Verwertung auf ein Minimum zu reduzieren; darüber hinaus entstehende Abfälle sind zu trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Jegliches Umstellen von Einrichtungsgegenständen ist im Vorfeld mit der Hausleitung abzusprechen. Bei Abreise sind alle Gegenstände wieder an Ihren Bestimmungsort zurückzustellen. Tische und Stühle aus dem Innenbereich sind nicht für außen benutzbar. Für die Einhaltung der Hygiene in der Selbstversorgerküche und allen anderen Räumen ist der Gast verantwortlich, es wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Küchen und Räume sind nach Benutzung besenrein zu hinterlassen. Küchengeräte und Geschirr / Besteck sind nach Benutzung gründlich zu reinigen. Der Gast hat bei der Energieeinsparung mitzuhelfen. Sinnloses Heizen, falsches Lüften, unnötige Beleuchtung, verschwenderische Wasserverwendung etc. ist zu vermeiden.
Werfen Sie nichts in die Toiletten, Badewannen, Waschbecken oder andere Abflüsse (keine Tampons, Damenbinden, Windeln, Slipeinlagen). Spülen Sie auch keine umweltschädlichen Putzmittel wie Chlor u.ä., Fette und Essensreste in die Abflüsse oder Toiletten. Das verursacht gravierende Verstopfungen!
Benutzen Sie die Betten immer nur mit Bettwäsche. Unterbleibt die Nutzung von Bettwäsche werden Ihnen die erforderlichen Reinigungskosten für die Kissen, Decken und Matratzen in Rechnung gestellt. Aus hygienischen Gründen dürfen die Betten nur mit Bettwäsche benutzt werden (keine Schlafsäcke). In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden. Die Zimmer müssen besenrein übergeben werden.
5. Dekorationsmaterial
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Hausleitung nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis.
6. Parkplätze
Die Parkplätze vor dem Haus können von unseren Gästen genutzt werden. Sind alle Plätze belegt, wird jedoch empfohlen den Wanderparkplatz Hinterreute zu benutzen. Die Parkplätze sind unbewacht und die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Parken auf Nachbargrundstücken, vor Garagen und in der Einfahrt ist untersagt.
7. Schäden / Brandschutz
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungen des Hauses haftet die Gruppe, vertreten durch den verantwortlichen Gruppenleiter, in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Schäden, die von uns erst nach der Abreise festgestellt werden, werden den Gruppen bis spätestens 14 Tage danach in Rechnung gestellt. Mutwillige Zerstörungen werden zur Anzeige gebracht. Der Umgang mit offenem Licht (Kerzen etc.), sowie das Rauchen sind in allen Räumen des Hauses untersagt. Das Rauchen ist nur auf der Terrasse gestattet. Die Zigarettenreste sind in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen. Es ist besonders darauf zu achten, dass warme Glut nicht in Papierbehälter entsorgt werden dürfen. Skylaternen, Papierlaternen etc. sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Für alle Schäden, die dem Gruppenhaus durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.
8. Alkohol, Drogen
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Rauchen und Trinken von Alkohol, das schließt den Kauf, Handel und Konsum mit ein, unter 16 Jahren ist verboten. Das Besitzen, Kaufen, Handeln und Konsumieren sämtlicher anderer Drogen ist strengstens für alle untersagt.
9. Privatgelände
Sie befinden Sich auf einem Privatgelände. Betreten Sie nur Räume und Geländeteile mit Erlaubnis.
10. Sicherheit / Erste Hilfe
Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen. Einen Erste-Hilfe-Kasten finden Sie im Flur, direkt am Hauseingang. Im Brandfall informieren Sie unverzüglich die Rettungskräfte und den Hausverwalter des Gruppenhauses. Grundsätzlich gilt: Bei Alarm der Rauchmelder verlassen Sie sofort das Gebäude und versammeln sich im Hof!
11. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nur in Absprache mit der Hausleitung möglich.
12. Fragen, Anliegen oder Probleme rund um das Gruppenhaus
Bitte wenden Sie sich in allen Fällen immer zuerst an den Hausverwalter. Herr Kloster ist unter der Rufnummer 0172/1798380 für Sie erreichbar.